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Samstag, 1. April 2017

++ Keine Anerkennung sogenannter Kinderehen in Deutschland! ++
Die „Grünen“ haben schon interessante Ansichten: Von Spargel-Folien bis hin zu Diesel-Motoren wollen Sie so ziemlich alles reglementieren oder verbieten. Nur bei Kinder-Ehen sind sie nicht so forsch, ein staatliches Verbot lehnt die niedersächsische Justizministerin Niewisch-Lennartz ab.
Sie argumentiert damit gegen einen Gesetzentwurf der Bundesregierung, der Ehen generell für ungültig erklärt, wenn bei der Eheschließung ein Partner jünger als 16 Jahre war. Zwischen 16 und 18 soll das Familiengericht entscheiden, so sieht es Maas‘ Entwurf vor. Die grüne Ministerium möchte aber altersunabhängig eine „differenzierte Betrachtung“, wie sie das nennt, denn es sei „nicht gerechtfertigt, die im Ausland geschlossenen Ehen unter Jugendlichen generell unter den Verdacht eines Verstoßes zu stellen.“
Nun, abhängig vom geltenden Recht ist dieser Verdacht sehr wohl gerechtfertigt. Und es handelt sich zumeist auch nicht um Ehen „unter Jugendlichen“, sondern um Ehen eines volljährigen Mannes mit einem minderjährigen Mädchen. Wir lehnen das ganz klar ab und sehen auch Ausnahmeregelungen für 16-18-Jährige kritisch: Grundsätzlich beginnt die Ehemündigkeit mit dem 18. Lebensjahr! So argumentiert auch der Kinderschutzbund und verweist auf die Kinderrechts-Konvention der UN.
Es gibt aber noch einen weiteren, sehr einfachen Grund, der gegen den Ansatz der „differenzierten Betrachtung“ unter zumeist vorgeschobenen Argumenten spricht: Unser Land, unser Rechtssystem – die Scharia hat hier keinen Bestand! Es kann nicht sein, dass für im Ausland geschlossene Ehen weiterreichende Regelungen gelten als für jene, die in Deutschland geschlossen werden.
#AfD
https://www.nwzonline.de/…/gruene-verteidigt-kinderehe_a_31…
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