Es
wird spannend sein, zu beobachten, ob Recht und Gesetz hier angewandt
werden. Oder ob nicht. Denn die Vorstellung, nur weil die SPD den
Justizminister stellt, stehe sie über dem Gesetz, dürfte in der
Bevölkerung nicht mehrheitsfähig sein.
"Obgleich namhafte Juristen den Verdacht eines Verstoßes gegen das #Parteiengesetz geäußert haben, soll die Bundestagsverwaltung schon abgewunken haben mit der Begründung, dass die NWMD ein rechtlich eigenständiges Unternehmen sei und sich die Prüfungskompetenz der Bundestagsverwaltung nur auf die Partei selbst, nicht aber auf deren eigenständige Gesellschaften erstrecke.
"Obgleich namhafte Juristen den Verdacht eines Verstoßes gegen das #Parteiengesetz geäußert haben, soll die Bundestagsverwaltung schon abgewunken haben mit der Begründung, dass die NWMD ein rechtlich eigenständiges Unternehmen sei und sich die Prüfungskompetenz der Bundestagsverwaltung nur auf die Partei selbst, nicht aber auf deren eigenständige Gesellschaften erstrecke.
Doch da irrt die Bundestagsverwaltung. Denn in § 26 Absatz 1
Parteiengesetz heißt es: „Als Einnahmen gelten auch … die Übernahme von
Veranstaltungen … durch andere, mit denen ausdrücklich für eine Partei
geworben wird.“ Das heißt, dass eine Partei als Einnahmen in seinem
Rechenschaftsbericht auch erfassen muss, wenn ein anderer eine
Veranstaltung durchführt, mit der für die Partei geworben wird. Wenn
also beispielsweise ein Unternehmen oder eine Organisation (z. B.
Gewerkschaft) auf einem Marktplatz eine Veranstaltung organisiert, bei
der für die Wahl einer Partei geworben wird, dann musss die Partei dies
im Rechenschaftsbericht angeben."
http://www.tichyseinblick.de/…/spd-auf-diesem-auge-ist-das…/
#AfD
http://www.tichyseinblick.de/…/spd-auf-diesem-auge-ist-das…/
SPD:
Käuflichkeit, Parteiensponsoring und Gesetzesverschärfungen sind die
falsche Richtung. Verstöße gegen Parteiengesetz und Steuergesetze
liegen…
tichyseinblick.de
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