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Montag, 19. Dezember 2016

Es wird spannend sein, zu beobachten, ob Recht und Gesetz hier angewandt werden. Oder ob nicht. Denn die Vorstellung, nur weil die SPD den Justizminister stellt, stehe sie über dem Gesetz, dürfte in der Bevölkerung nicht mehrheitsfähig sein.
"Obgleich namhafte Juristen den Verdacht eines Verstoßes gegen das #Parteiengesetz geäußert haben, soll die Bundestagsverwaltung schon abgewunken haben mit der Begründung, dass die NWMD ein rechtlich eigenständiges Unternehmen sei und sich die Prüfungskompetenz der Bundestagsverwaltung nur auf die Partei selbst, nicht aber auf deren eigenständige Gesellschaften erstrecke.
Doch da irrt die Bundestagsverwaltung. Denn in § 26 Absatz 1 Parteiengesetz heißt es: „Als Einnahmen gelten auch … die Übernahme von Veranstaltungen … durch andere, mit denen ausdrücklich für eine Partei geworben wird.“ Das heißt, dass eine Partei als Einnahmen in seinem Rechenschaftsbericht auch erfassen muss, wenn ein anderer eine Veranstaltung durchführt, mit der für die Partei geworben wird. Wenn also beispielsweise ein Unternehmen oder eine Organisation (z. B. Gewerkschaft) auf einem Marktplatz eine Veranstaltung organisiert, bei der für die Wahl einer Partei geworben wird, dann musss die Partei dies im Rechenschaftsbericht angeben."
http://www.tichyseinblick.de/…/spd-auf-diesem-auge-ist-das…/
#AfD
SPD: Käuflichkeit, Parteiensponsoring und Gesetzesverschärfungen sind die falsche Richtung. Verstöße gegen Parteiengesetz und Steuergesetze liegen…
tichyseinblick.de

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