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Mittwoch, 1. März 2017

Die Hamburger AfD-Fraktion in der Bürgerschaft kritisiert das Urteil als „skandalös, aber leider absehbar“. Aus ihrer Sicht müsse der „Volksverhetzungsparagraph 130 StGB konkretisiert werden müsse, damit auch Diffamierungen gegen Deutsche als strafbar eingestuft werden“. Einen entsprechender Antrag wurde von allen anderen Parteien jedoch abgelehnt.
Die Deutschen kann man nicht beleidigen – zumindest nicht als Kollektiv, heißt es nun von der Staatsanwaltschaft Hamburg. Sie stellte nun das entsprechende…
welt.de

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