Die
Hamburger AfD-Fraktion in der Bürgerschaft kritisiert das Urteil als
„skandalös, aber leider absehbar“. Aus ihrer Sicht müsse der
„Volksverhetzungsparagraph 130 StGB konkretisiert werden müsse, damit
auch Diffamierungen gegen Deutsche als strafbar eingestuft werden“.
Einen entsprechender Antrag wurde von allen anderen Parteien jedoch
abgelehnt.
Die
Deutschen kann man nicht beleidigen – zumindest nicht als Kollektiv,
heißt es nun von der Staatsanwaltschaft Hamburg. Sie stellte nun das
entsprechende…
welt.de
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