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Mittwoch, 15. März 2017

++ EuGH Urteil: Religionsfreiheit ist nicht grenzenlos ++
Arbeitgeber dürfen das Tragen von Kopftüchern und anderen religiösen Zeichen am Arbeitsplatz unter bestimmten Voraussetzungen verbieten.
Geklagt hatten zwei muslimische Frauen vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), die bei jeweils unterschiedlichen Unternehmen eine Kündigung erhalten hatten. Sie hatten sich geweigert, ihr Kopftuch während der Arbeitszeit abzunehmen. Kunden beschwerten sich daraufhin. Im Interesse des Geschäfts sahen sich die Arbeitgeber gezwungen zu handeln. In einem der Unternehmen bestand eine Vereinbarungen darüber, dass man nach außen hin neutral auftreten möchte, religiöse Zeichen und Kleidungsstücke daher im Job nichts zu suchen haben.
Die Richter des Europäischen Gerichtshofes erkannten keine Diskriminierung in den Kündigungen und werteten diese als rechtmäßig. Gleichzeitig machten sie deutlich, dass Vorgaben zum Umgang mit religiösen Symbolen vorliegen müssen und man dabei keine Religion benachteiligen dürfe. Die Entscheidung des EuGH könnte auch die Rechtsprechung hierzulande beeinflussen: Die obersten Richter der EU geben nationalen Gerichten die Richtung vor.
Das Urteil des EuGH ist ein richtiges Signal – vor allem für Deutschland. Selbstverständlich müssen Unternehmen das Tragen von Kopftüchern verbieten dürfen. Denn das Kopftuch ist in vielen Fällen viel mehr als ein religiöses Symbol. Jeder zweite Deutsche lehnt es ab, denn das Stück Stoff ist für viele ein politisches Statement der Unterdrückung und der fehlenden Integrationsbereitschaft. Als AfD fordern wir von Beginn an ein generelles Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst und auch in der Schule.
#AfD Zeit für Veränderung
http://www.spiegel.de/…/kopftuch-im-job-eugh-erlaubt-verbot…
http://www.focus.de/…/kopftuch-verbot-umfrage-zeigt-jeder-z…

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