"Ja,
es ist richtig, den Müll, der nicht nur in den sozialen Netzwerken
tagtäglich verbreitet wird, nicht ohne Reaktion hinzunehmen. Dagegen zu
wirken aber kann nicht in die Hände von Laien und willkürlich
beauftragten, nichtstaatlichen Unternehmen gelegt werden. Dagegen zu
wirken darf und muss ausschließlich den deutschen Gerichten vorbehalten
bleiben. Denn ausschließlich diese verfügen in einem funktionsfähigen
Rechtsstaat über die Qualifikation und die Befugnis, dieses zu tun.
Wenn der Bundesminister der Zensur nun seit geraumer Zeit
Verfassungsgrundsätze aushebelt, dann kann dieses unterschiedliche
Gründe haben:
Seine Unfähigkeit, in rechtsstaatlichen Verfassungskategorien zu denken.
Seine Unfähigkeit, die in einem Rechtsstaat für die unabhängige Strafverfolgung zuständigen Justizinstanzen entsprechend auszustatten.
Seine Unfähigkeit, sich von seiner ideologischen Wut gegen jeden Andersdenkenden zu lösen.
Ein Grund jedoch ist absolut auszuschließen: Den unabhängigen Rechtsstaat auf Grundlage der bürgerlichen Verfassungen Deutschlands zu akzeptieren."
Seine Unfähigkeit, in rechtsstaatlichen Verfassungskategorien zu denken.
Seine Unfähigkeit, die in einem Rechtsstaat für die unabhängige Strafverfolgung zuständigen Justizinstanzen entsprechend auszustatten.
Seine Unfähigkeit, sich von seiner ideologischen Wut gegen jeden Andersdenkenden zu lösen.
Ein Grund jedoch ist absolut auszuschließen: Den unabhängigen Rechtsstaat auf Grundlage der bürgerlichen Verfassungen Deutschlands zu akzeptieren."
Maas
müsste nichts anderes tun, als in den oft wenig sozialen Netzwerken per
Gesetz die Klarnamenpflicht einzuführen. Auch als Ende der Bots.
tichyseinblick.de
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