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Mittwoch, 15. März 2017

"Ja, es ist richtig, den Müll, der nicht nur in den sozialen Netzwerken tagtäglich verbreitet wird, nicht ohne Reaktion hinzunehmen. Dagegen zu wirken aber kann nicht in die Hände von Laien und willkürlich beauftragten, nichtstaatlichen Unternehmen gelegt werden. Dagegen zu wirken darf und muss ausschließlich den deutschen Gerichten vorbehalten bleiben. Denn ausschließlich diese verfügen in einem funktionsfähigen Rechtsstaat über die Qualifikation und die Befugnis, dieses zu tun.
Wenn der Bundesminister der Zensur nun seit geraumer Zeit Verfassungsgrundsätze aushebelt, dann kann dieses unterschiedliche Gründe haben:
Seine Unfähigkeit, in rechtsstaatlichen Verfassungskategorien zu denken.
Seine Unfähigkeit, die in einem Rechtsstaat für die unabhängige Strafverfolgung zuständigen Justizinstanzen entsprechend auszustatten.
Seine Unfähigkeit, sich von seiner ideologischen Wut gegen jeden Andersdenkenden zu lösen.
Ein Grund jedoch ist absolut auszuschließen: Den unabhängigen Rechtsstaat auf Grundlage der bürgerlichen Verfassungen Deutschlands zu akzeptieren."
Maas müsste nichts anderes tun, als in den oft wenig sozialen Netzwerken per Gesetz die Klarnamenpflicht einzuführen. Auch als Ende der Bots.
tichyseinblick.de

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