Gesamtzahl der Seitenaufrufe

Mittwoch, 15. März 2017

Heiko Maas, oberster Gesinnungswächter Deutschlands, startet nun seinen grundgesetzwidrigen Angriff auf Meinungsfreiheit und Rechtsstaatlichkeit.
Er will nämlich die Betreiber von Social Media-Plattformen (wie z. B. Facebook) per Zensur-Gesetz dazu verpflichten, rechtlich diskussionswürdige Kommentare der Nutzer zu löschen. Tun sie dies nicht, drohen sowohl den Verantwortlichen als auch den Unternehmen selbst Bußgelder in aberwitziger Millionenhöhe; die Rede ist von bis zu 50 Millionen Euro.
Nach Darstellung vieler Medien handelt es sich hierbei um ein sinnvolles Vorhaben.
Das ist es aber mitnichten. Es ebnet den Weg in eine Grauzone der gegenseitigen Anschwärzung, deren absehbare Streitigkeiten in einer Art Parallel-Justiz, aber eben von Nicht-Juristen, entschieden werden sollen, noch dazu im stillen Kämmerlein anstatt in öffentlicher Verhandlung.
Und genau das geht in einem Rechtsstaat nicht. Wenn Sie, liebe Leser, glauben, von einem Mitmenschen in strafrechtlich relevanter Art und Weise beleidigt worden zu sein, dann müssten sie diesen Sachverhalt vor Gericht klären lassen - und nicht von juristischen Laien wie zum Beispiel Ihrem Tankwart oder Ihrem Metzger.
Das muss in einem Rechtsstaat auch so sein, denn über strafrechtlich relevante Fragen müssen die zuständigen Organe der Rechtspflege entscheiden - und sonst niemand.
Diese hoheitliche Aufgabe sollen nun also Mitarbeiter von Facebook & Co. übernehmen. Kann sich ein Justizminister noch weiter von rechtsstaatlichen Grundätzen entfernen?
Die Antwort lautet: Ja, er kann. Artikel 5 Abs. 1 des Grundgesetzes formuliert es so glasklar, dass es selbst ein Bundeszensurmännchen verstehen müsste; dort heißt es unmissverständlich: "Eine Zensur findet nicht statt."
Wenn aber juristische Amateure auf bloße Beschwerden von selbsternannten, linksgrünen Gesinnungswächtern hin die Meinungsäußerungen von Bürgern unterdrücken, was soll dies denn anderes sein als Zensur?
Zumal diese Amateure aus Furcht vor den bereits genannten Bußgeldern sehr viel mehr löschen werden, als juristisch erforderlich wäre.
Beispielsweise hat die Staatsanwaltschaft Hamburg vor kurzem ein Verfahren gegen einen Türken eingestellt, der uns Deutsche pauschal als "Köterrasse" bezeichnet hat. Jeder halbwegs bei Sinnen befindliche Deutsche wird dies selbstverständlich als üble Beleidigung empfinden - juristisch scheint dies aber unproblematisch zu sein.
Was wäre dann zum Beispiel mit einem Leserkommentar, der Frau Merkel als "Volksverräterin" und ihre ganze Regierung als "Versagertruppe" bezeichnet?
Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten, liebe Leser. Laien-Löscher von Facebook aber auch nicht. Das kann nur ein Gericht.
Zeit für ein sofortiges Ende des grundgesetzwidrigen Zensurwahns. Zeit für die #AfD.
https://www.welt.de/…/Maas-droht-Facebook-und-Twitter-mit-M…

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen