Am
vergangenen Montag fand im Bundeskanzleramt in Berlin der neunte so
genannte "Integrationsgipfel" statt. Vorbereitet wurde das Ganze von
Staatsministerin Aydan Özoğuz - die Integrationsbeauftragte der
Bundesregierung. Frau Özoğuz sorgte jüngst für Schlagzeilen, da sie die
Razzien der Sicherheitskräfte gegen radikal islamistische Strukturen in
Deutschland kritisierte.
Die Ergebnisse des Gipfels: Deutschland muss die interkulturelle Öffnung weiter forcieren, weshalb eine Ergänzung der Staatsziele im Grundgesetz zwingend erforderlich ist. Dazu soll in Zukunft auch die "Integration" zählen. Artikel 20b des Grundgesetzes lautet dann:
Die Ergebnisse des Gipfels: Deutschland muss die interkulturelle Öffnung weiter forcieren, weshalb eine Ergänzung der Staatsziele im Grundgesetz zwingend erforderlich ist. Dazu soll in Zukunft auch die "Integration" zählen. Artikel 20b des Grundgesetzes lautet dann:
»Die
Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie
fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und
Integration aller Menschen.«
Völlig zu Recht fragt die Publizistin und Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld: "Integrationsgipfel oder Staatsstreich?"
Völlig zu Recht fragt die Publizistin und Bürgerrechtlerin Vera Lengsfeld: "Integrationsgipfel oder Staatsstreich?"
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