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Mittwoch, 30. November 2016

Katrin Ebner-Steiner
14 Std. ·
Das Urteil des #Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) ist schlicht inakzeptabel und bedarf des massiven Widerspruchs, nein des politischen Aufschreis.
Das BVerfG hat schlicht verfassungsfeindlich geurteilt. Das BVerfG ist nämlich auch juristisch gesehen nicht allmächtig im Sinne einer Unfehlbarkeit. Es drängt sich der Eindruck auf, dass unter dem Präsidenten #Voßkuhle zunehmend unsinnige und für das Land schwer schädigende Urteile gefällt werden.
Als Beispiele seien der Beschluss zum Kopftuchverbot v. 27. Jan 2015, das sog. #OMT- Urteil vom 21.06. 2016, welches der #EZB völlig freie Hand gibt, ihre Verstöße gegen das "no bail out" und die ungenierte Einführung der #Haftungsunion und damit von Eurobonds zulasten des deutschen Steuerzahlers juristisch unangreifbar fortzusetzen. Und nun dieses krasse Fehlurteil zulasten von Kindern und Eltern, aber auch unseres Landes insgesamt.
Das BVerfG hat jedes Augenmaß verloren und verstößt eklatant gegen seine auch gesellschaftspolitische Verantwortung. Faktisch geht es nicht um Religionsfreiheit der Muslime, denn die Kinder genießen das Grundrecht auf negative Religionsfreiheit, also von religiösen Symbolen während ihrer Schul- und Kita-Zeit verschont zu bleiben. Zumal sie gar keine Chance haben, dem Anblick auszuweichen. Es geht auch nicht nur um das Elternrecht nach Art. 6 Abs.2 GG, über die Art und Weise der Erziehung autonom ohne staatliche Beeinflussung zu befinden.
Vielmehr ist es eine unglaubliche Entgleisung des Gerichts -wie bereits im Beschluss v. 27.01.2015- abermals unschuldige Kinder in ihrer beeinflussbarsten Lebensphase im Stich zu lassen. Nun geht es sogar um die Kleinsten, die ausgerechnet in ihrer entscheidensten entwicklungspsychologischen Phase nun einer offenen Indoktrination in Kitas Preis gegeben werden.
Von Symbolen wie das Kopftuch geht eine völlig andere Wirkung aus als z.B. vom Kreuz, das in seiner Wirkung passiv an ein und derselben Stelle hängt und nicht mit der Person verbunden wird, die als Autorität maßgeblichen entwicklungsfördernden Einfluss nehmen kann. Auch lässt sich die Zulassung eines Kopftuchs eben gerade nicht mit der Religionsfreiheit und dem sog. Toleranzgebot begründen. Denn das Toleranzgebot bezieht sich ausschließlich auf den öffentlichen Raum, worunter Erziehungstätten selbstverständlich gerade nicht fallen. Ort und Umfeld von Kitas sind hochsensible Stätten unserer Gesellschaft, die frei von religiös motivierter Invasion bleiben müssen. Denn dort vollzieht sich großenteils die geistige und weltanschauliche Ausprägung des deutschen Nachwuchses.
Familienpolitisch ist das Urteil fatal, weil nun Kitas mit Kopftuchträgerinnen als Erzieherinnen für viele Deutsche keine Alternative mehr sein werden. Sollte das BVerfG gegenüber den Eltern, die dies Kitas künftig meiden, eine "erzieherische" Rolle gegenüber solchen Eltern einnehmen wollen, so wäre dies ein regelrechter Skandal. Das BVerfG würde sich nämlich als Handlanger islamischer Interessen gerade gegen die Grundfreiheiten u.a. von Eltern zum Erzieher aufschwingen. Das Gericht verspielt komplett seine Rolle als libertinistisches Gericht, die es sonst so gerne einnimmt.
Das Urteil ist an Mangel an Sensibilität für die Befindlichkeit einer Gesellschaft und für das Bedürfnis nach kultureller Identität kaum zu übertreffen. Darauf hat übrigens ein Verfassungsgericht maßgeblich Rücksicht zu nehmen. Verfassungsrecht ist mehr als die Summe seiner Einzel-Grundrechte. Verfassungsrecht ist außerdem nicht beliebig durch das BVerfG fortzuentwickeln. Juristische Rechtsfortbildung hat klare Grenzen, die ihm durch Gesetzestext und Gesetzeshistorie auferlegt sind. Andernfalls verstößt es gegen das Demokratieprinzip, das dem Souverän und davon abgeleitet der Legislative die alleinige Gesetzgebungsbefugnis zugesteht. Verfassungsrecht hat auf Kultur und Mehrheiten im Staat Rücksicht zu nehmen. Recht ist ethisches Minimum im Sinne eines möglichst breiten Konsenses. Verfassungsrecht ist nicht das Maximum des für Minderheiten und Partikularinteressen Wünschbaren.
Das BVerfG genießt einen edlen Ruf. Spätestens mit dem Urteil im Juni (s. auch H.-W. Sinn, Der schwarze Juni) hat das Gericht diesen Ruf verloren. Dass dieser Ruf dauerhaft beschädigt ist, dafür haben die Richter heute gesorgt.
Zeit für Veränderung! Zeit für die #AfD!
http://www.spiegel.de/…/bundesverfassungsgericht-muslimisch

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