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Mittwoch, 30. November 2016

++ Bundesverfassungsgericht: Ja zum Kopftuch in Kitas ++
Gestern gab das Bundesverfassungsgericht der Klage einer Muslima statt, die ihr Kopftuch in der Arbeitsstätte nicht ablegen will.
Die Begründung ist vor dem Hintergrund des Kruzifix-Urteils von 1995 abenteuerlich. Damals wurde verfügt, dass die Kreuze in Klassenzimmern abgehängt werden müssen, sofern sich Schüler oder Eltern daran stören. Sie können sich auf das Grundrecht der negativen Religionsfreiheit berufen, wonach man nicht gezwungen werden darf, sich einem religiösen Symbol auszusetzen.
Nun urteilte das Bundesverfassungsgericht zugunsten der muslimischen Kita-Betreuerin. Der Arbeitgeber hatte sie wegen des Kopftuchs abgemahnt und vom Erfurter Bundesarbeitsgericht Recht bekommen. Dort stellte man fest, dass das Tragen eine religiöse Bekundung darstelle, die das Neutralitätsgebot des Staates verletze. Karlsruhe dagegen findet, Menschen mit einem anderen Glauben hätten keinen Anspruch darauf, vom Anblick anderer religiöser oder weltanschaulicher Symbole verschont zu werden. Vom Kopftuch ginge keine Botschaft aus.
Wir sehen das anders. Das Kopftuch ist ein religiöses Symbol und es steht darüber hinaus für die Unterdrückung und Herabwürdigung der Frau. Es hat weder in der Kita noch in der Schule etwas verloren. Dass unsere Kinder dank dieses Urteils nun von klein auf an dieses fremde und rückständige Symbol gewöhnen werden und es womöglich in Folge dessen irgendwann als normal empfinden, ist bedauerlich.
#AfD Mut zur Wahrheit
http://www.faz.net/…/urteil-erzieherin-darf-in-kita-kopftuc…

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