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Montag, 9. Januar 2017

Dr. Frauke Petry
1 Std ·
++ Die tägliche Zwei-Klassen-Gesellschaft ++
Für 11 Euro in Berlin und für 16 Euro in NRW bekommen Asylanten drei Mahlzeiten pro Tag, während ein Hartz-IV-Empfänger täglich mit nur 4,72 Euro auskommen muss.
Die Höhe des Essensgeldes von 480 Euro pro Monat übersteigt damit den gesamten (!) Regelsatz eines alleinstehenden Hartz-IV-Empfängers von 404 Euro, der damit seinen kompletten Bedarf von Essen, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Strom etc. bestreiten muss. Ihm bleiben lediglich 143,42 Euro für die Vollverpflegung im Monat. Bei einer Million Asylbegehrenden die mit diesem Etat ein Jahr lang verköstigt werden, ergeben sich schon heute 5,8 Milliarden Euro an Kosten allein fürs Essen.
Zusätzlich erhalten die Asylbewerber ein Taschengeld von 147 Euro, das auf die 480 Euro noch obendrauf gezahlt wird. Davon können Hartz-IV Empfänger nur träumen. Sie müssen ihre Bedürftigkeit streng nachweisen und jederzeit mit der Kürzung des Regelsatzes rechnen, wenn zum Beispiel ein Termin auf dem Amt nicht wahrgenommen wurde. Alles, was an Wertsachen existiert, wird gegengerechnet, während der Asylbewerber mit all seinem Bargeld und Wertgegenständen trotzdem vom Staat voll versorgt wird. Gerecht ist das sicher nicht.

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