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Montag, 9. Januar 2017

Kommentar unserer Landtagskandidatin Doris v. Sayn-Wittgenstein über einen weiteren Fall von staatsgefährdendem Staatsversagen.
Doris v. Sayn-Wittgenstein
21 Std. ·
Nach dem Terroranschlag in Berlin werden immer mehr vergleichbare Fälle bekannt, die zeigen, daß der Rechtsstaat unfähig ist,
mit den Bedrohungen des islamischen Terrors fertigzuwerden - insbesondere, das Volk nachhaltig zu schützen.
Da gibt es hier in der BRD z.B. einen Asylbewerber aus Afghanistan, der durch US-Streitkräfte im Umgang mit Sprengstoff ausgebildet wurde. Nachdem er vom zuständigen LKA in Niedersachsen als "Akteur" eingestuft wurde, erfolgte nicht etwa seine unverzügliche Abschiebung; nein! Weil er im Ausland (!) Anschläge ausüben könne, beließ man ihn in Niedersachsen. Die Posse steigert sich dadurch, daß man ihm lediglich Meldeauflagen erteilte. Seit Juli 2016 ist Ahmed Feredaws A. spurlos verschwunden. [1]
Gleiches gilt aber auch für die Ereignisse in Köln und anderen Städten des letzten Jahres:
Eine maximale Polizeipräsenz war zum Jahreswechsel erforderlich, um die vielen, verharmlosend zu "Einzelfällen" deklarierten Taten, die sich weiterhin tagtäglich ereignen, zu verhindern.
Im allgemeinen kommen diese Täter, sofern man ihrer überhaupt habhaft wird, mit Bewährungsstrafen davon. Es ist müßig, darüber zu diskutieren, wie Kulturflüchtlinge diese Form der Strafe interpretieren. Tatsache ist, daß rechtstreue Bürger vor Taschendiebstählen, Antanzereien und sexuellen Beleidigungen geschützt werden müssen, sodaß sie sich im öffentlichen und privaten Raum sicher bewegen können. Dies ist Errungenschaft einer modernen Zivilisation.
Die Unterdrückung der Wahrheit, weil sie den Bürger verunsichere (Innenminister de Maizière), ist unverantwortlich und zeigt, daß die zuständigen Stellen nur Kosmetik betreiben. Noch schlimmer ist es, vom Volk zu verlangen, sich an den importierten Terror zu gewöhnen!
Auf die Spitze treibt es ein Justizminister, der gar diejenigen verfolgt, die auf diese Mißstände hinweisen!
Warum sollen illegal eingereisten, straffälligen Nicht-EU-Ausländern eigentlich sämtliche Rechte eines Instanzenzuges zustehen?
Mein Vorschlag: Ein Gericht, das mit drei Volljuristen besetzt ist, verurteilt die angeklagten Straftäter dieser Tätergruppe; es gibt kein Rechtsmittel gegen die Entscheidung dieses Gerichtes.
Im Falle einer Verurteilung erfolgt eine erkennungsdienstliche Behandlung, falls dies nicht bereits erfolgt ist, und die sofortige Abschiebung bzw eine Verbringung in ein Abschiebelager außerhalb der EU-Grenzen.
[1] https://www.welt.de/…/Wie-Gefaehrder-die-deutsche-Terrorabw…

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