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Sonntag, 22. Januar 2017

Unser Grundgesetz verbrieft uns allen einen unschätzbar wertvollen Kanon an Grundrechten. Eines davon ist die Meinungsfreiheit, was aber den Kartellparteien nicht in voller Tragweite bewusst zu sein scheint. Dabei ist diese Regelung nicht misszuverstehen:
"Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten." (Art. 5 Abs. 1 S. 1 GG)
Diese Regelung wurde von den Vätern und Müttern des Grundgesetzes ganz bewusst in dieser Klarheit in unsere Verfassung aufgenommen: Es sollte nie wieder vorkommen, dass nur ein Teil des politischen Spektrums die öffentliche Meinung für sich beanspruchen kann.
Eine besonders perfide Methode, diese Meinungshoheit gegen die genannte Intention unserer Verfassung zu erlangen, besteht seitens der Kartellparteien in der Forderung, missliebige neue Konkurrenz durch den Ruf nach einer Beobachtung durch den Verfassungsschutz in eine Schmuddelecke zu stellen, die vom deutschen Wähler erfahrungsgemäß gemieden wird.
Genau dieser Methode bedienten sich in den letzten Tagen führende Repräsentanten insbesondere der SPD, aber auch der baden-württembergische Innenminister Strobl war mit von der Partie, als es darum ging, Stimmen aus unserer Partei auf diese Weise mundtot zu machen. Vorgetragen werden derlei Forderungen wahlweise mit demonstrativer Schnappatmung oder - im Falle von Herrn Stegner - auch gleich mit Schaum vor dem Mund.
Auszüge gefällig? "Null Einfluss für das Neonazipack!", so twitterte allen Ernstes SPD-Mann Stegner, augenscheinlich vollkommen geschichtsvergessen im Hinblick auf die Frage, was denn überhaupt ein "Nazi" ist. Die Herren Gabriel (SPD) und Strobl (CDU) bedienten sich des oben bereits erwähnten Rufs nach dem Verfassungsschutz, bei Herrn Strobl noch garniert mit der Aussage, die AfD sei eine "Schande mit Parteistatut".
Vielleicht sollte letzterer Herr einmal darüber nachdenken, ob er nicht Gefahr läuft, sich mit solchen skandalösen, demokratiefeindlichen Aussagen im Wiederholungsfalle zur Schande mit Innenministerstatut zu entwickeln. Ihm sei, genau wie allen anderen gesagt: Entscheidend ist, wofür eine Partei als Ganzes steht, was also deren Mitglieder als Parteiprogramm beschlossen haben.
Ich lade daher alle Bürger herzlich ein, unser Parteiprogramm von der ersten bis zur letzten Zeile zu lesen. Sie werden feststellen: Jeder Satz steht mit beiden Beinen auf dem Boden des Grundgesetzes.
Das weiß auch die SPD, und das weiß auch ein Herr Strobl. Und dennoch versuchen sie, unter Missachtung der grundgesetzlich garantierten Meinungsfreiheit einen jungen politischen Konkurrenten auf illegitime Weise zu schädigen, indem sie die wichtige Institution des Verfassungsschutzes instrumentalisieren, um dessen potentielle Wähler einzuschüchtern.
Wer aber das Grundrecht auf Meinungsfreiheit derart missachtet, missachtet einen zentralen Eckpfeiler unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung - und wird damit selbst zu einem Fall für den Verfassungsschutz.
Zeit, das Grundrecht auf Meinungsfreiheit hochzuhalten. Zeit für die #AfD.
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