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Dienstag, 31. Januar 2017

Dr. Frauke Petry
1 Std ·
Warum sachlich, wenn es auch persönlich geht, dachte sich das ZDF und schrieb mir folgende Mail:
Guten Tag Frau Petry,
Im Zusammenhang mit der geplanten Berichterstattung über den Wohnsitz Ihres Ehemannes bitten wir Sie um Beantwortung der folgenden Fragen:

1.) Im Programm der AfD heißt es:
"In der Familie sorgen Vater und Mutter in dauerhafter Verantwortung für Ihre Kinder."
Wie werden Sie diesem Leitbild ihrer Partei als Bundessprecherin gerecht, wenn der Hauptwohnsitz und damit der Lebensmittelpunkt Ihres Ehemannes dauerhaft in Bochum ist und sich der Lebensmittelpunkt von Ihnen und ihren Kinder sowie ihres erwarteten Kindes in Leipzig befindet?
2.) Der Gesetzesgeber definiert den „Hauptwohnsitz“ als den Ort, an den man sich vorwiegend aufhält und bei Verheirateten ist es der Ort der Familie. Wenn Ihr Hauptwohnsitz sich in Sachsen befindet (gemäß des für Sie als sächsische AfD-Landesvorsitzende geltenden Landeswahlrecht Sachsen) und der Hauptwohnsitz Ihres Ehemannes sich in NRW befindet, haben Sie als Ehepartner zwei voneinander getrennte Hauptwohnsitze und Lebensmittelpunkte. Eine Familie aber kann qua Gesetz nur einen Hauptwohnsitz haben. Welcher der beiden Wohnsitze ist denn nun der Sitz der Familie, der Hauptwohnsitz ihres Mannes in Bochum oder Ihr Wohnsitz in Leipzig?
3.) Wird einer von Ihnen beiden in absehbarer Zeit seinen persönlichen Hauptwohnsitz aufgeben? Da Ihr Mann damit seine Wählbarkeit einbüßen würde und somit laut NRW-Wahlgesetz kein Landtagsmandat mehr wahrnehmen kann, bitte ich um Beantwortung der Frage, ob Sie dann Ihren Landesvorsitz in Sachsen sowie ihr Landtagsmandat aufgeben werden?
Aus produktionstechnischen Gründen bitten wir um Beantwortung unserer Frage bis morgen, Dienstag, 31.01.2017, 15 Uhr.
Mit freundlichem Gruß
Andreas Halbach
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ZDF
Andreas Halbach
Red. Frontal 21
10887 Berlin
Deutschland

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