„Der
gemeinsame Euro ist in einem heterogenen Wirtschaftsgebiet eine
Fehlkonstruktion. Da bringt es auch nichts, die Eurozone in Nord und Süd
aufzuteilen, weil es das grundsätzliche Problem nicht löst. Die einzige
Lösung ist: Deutschland muss den Euro-Raum verlassen. Ich verweise hier
auf das Grundsatzprogramm der AfD – mit dieser Forderung werden wir
auch in den Bundestagswahlkampf ziehen. Ich habe mich seit meiner
Mitgliedschaft in der AfD auf allen Ebenen – im Bundesvorstand,
in der Programmkommission und in den Fachausschüssen – für die
Auflösung der Eurozone, also den ‚Dexit‘, eingesetzt und bin mehr als
froh, dass dies Parteilinie ist. Jeder, der andere Lösungsszenarien
zeichnet, entfernt sich von den AfD-Forderungen und vertritt lediglich
seine eigene Privatmeinung.
Ich möchte hier in aller Deutlichkeit feststellen: Nach inzwischen
achtzehn Jahren Spannungsaufbau kann die Gemeinschaftswährung heute nur
noch über interventionistische, permanente und weitgehend deutsche
Haftungsübernahmen oder durch mandatsferne EZB-Käufe von im freien Markt
nicht verkäuflichen Staatsanleihen aufrechterhalten werden: alleine
2016 für über eine Billion Euro. Doch diese Hilfen behandeln nur
Symptome und kaufen Zeit, anstatt die strukturellen Ursachen der
mangelnden Wettbewerbsfähigkeit vieler Mitgliedsstaaten zu beheben. Die
Transferzahlungen verstärken bereits aufgebaute ökonomische und
politische Spannungen zwischen den Geber- und Nehmerstaaten sogar noch,
so dass die Kosten, den Euro-Raum zu erhalten, seinen Nutzen inzwischen
weit übersteigen und die europäischen Integrationsmöglichkeiten
überdehnen.
Die AfD ist sich bewusst: Die Rückabwicklung einer fast 20 Jahre zurückliegenden Fehlentscheidung wird schmerzhaft – doch sie ist erstens unvermeidbar, und zweitens werden die mit diesem Ausstieg verbundenen einmaligen Kosten beherrschbarer und niedriger sein als die, um im Euro-Verbund zu verbleiben. Deutschland muss sein Recht einfordern, die Vereinbarungen über die Euro-Währungsunion zu kündigen und kann sich dabei auf den Fortfall der Geschäftsgrundlage berufen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht-Urteil (1993) konstatiert, dass einem Ausscheiden Deutschlands keine institutionellen Vorkehrungen entgegenstehen, wenn das Ziel einer Stabilitätsgemeinschaft verfehlt wird.“
https://www.alternativefuer.de/…/2016-06-27_afd-grundsatzpr…
Die AfD ist sich bewusst: Die Rückabwicklung einer fast 20 Jahre zurückliegenden Fehlentscheidung wird schmerzhaft – doch sie ist erstens unvermeidbar, und zweitens werden die mit diesem Ausstieg verbundenen einmaligen Kosten beherrschbarer und niedriger sein als die, um im Euro-Verbund zu verbleiben. Deutschland muss sein Recht einfordern, die Vereinbarungen über die Euro-Währungsunion zu kündigen und kann sich dabei auf den Fortfall der Geschäftsgrundlage berufen. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Maastricht-Urteil (1993) konstatiert, dass einem Ausscheiden Deutschlands keine institutionellen Vorkehrungen entgegenstehen, wenn das Ziel einer Stabilitätsgemeinschaft verfehlt wird.“
https://www.alternativefuer.de/…/2016-06-27_afd-grundsatzpr…
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