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Donnerstag, 2. Februar 2017

Liebe Leser, schauen Sie sich DIESE Heimtücke der Kartellparteien an: Ganz offensichtlich versucht man nun über zwei miteinander zusammenhängende Hintertüren, unsere Partei finanziell zu vernichten, damit man wieder unter sich bleiben kann.
Die erste Hintertür ist die Ermöglichung des Ausschlusses einzelner Parteien von der (für Wahlkampfzwecke zwingend erforderlichen) staatlichen Finanzierung. Ohne Geld kein Wahlkampf - so einfach ist das nämlich.
Die zweite Hintertür besteht darin, dass bereits das Verhalten einzelner "Anhänger" (wer auch immer das sein soll!) zu einem solchen Ausschluss führen kann. Anhänger, nicht Mitglieder!
Was dann passiert, wenn Mitglieder anderer Parteien - mit AfD-Plakaten getarnt - grölend durch die Straßen ziehen und Parolen rufen, die unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung beeinträchtigen (ja, Sie haben richtig gelesen - das soll in Zukunft schon reichen, "Abschaffung" ist nicht mehr erforderlich!), das, liebe Leser, können Sie sich sicher sehr leicht vorstellen.
Es wäre das Ende unserer Bürgerbewegung - und gleichzeitig der finale Triumph der verfilzten Kartellparteien, die die letzten Grenzen des Anstands nun hinter sich gelassen haben.
Zeit, ihnen die Macht über unser Land zu nehmen. Zeit für die #AfD.
14 Std. ·
Die Konsensparteien gehen ans Eingemachte! Der Bundesrat soll am 10. Februar beschließen, „Parteien mit verfassungsfeindlichen Zielen von der staatlichen Parteienfinanzierung“ auszuschließen. Unter dem Deckmantel des Verfassungsschutzes wird hier die finanzielle Zerstörung der AfD beabsichtigt und die freiheitlich-demokratische Grundordnung massiv verletzt.
Nanu – bezeichnet sich die AfD nun etwa selbst als verfassungsfeindlich? Natürlich nicht! Diese Initiative gilt erkennbar gar nicht den wirklichen Verfassungsfeinden, die nämlich mangels Wahlerfolgen und Spenden von der Parteienfinanzierung kaum etwas haben.
Ein Blick in die Drucksache 95/17 vom 31.01.2017 bringt denn auch Klarheit. Die Kriterien sind nämlich wachsweich formuliert und öffnen der Willkür Tür und Tor. Auf Seite 2 heißt es, es gehe um Parteien, die „…nach ihren Zielen oder DEM VERHALTEN IHRER ANHÄNGER eine Beseitigung ODER BEEINTRÄCHTIGUNG der freiheitlichen demokratischen Grundordnung [..] anstreben.“
Erstens also: Parteien sollen zukünftig auch über ihre (wie auch immer definierten) „Anhänger“ diskreditiert werden können. Man kann die perfide Absicht förmlich riechen. Was früher V-Leute erledigt haben, können zukünftig Provokateure von außen viel einfacher besorgen. Und weder der Begriff des „Verhaltens“ noch jener der „Anhänger“ ist juristisch wasserdicht. Im Zweifel reichen Meinungsäußerungen im Namen einer Partei? Von Leuten, die nicht einmal Mitglied sind?
Zweitens: Eine „Beeinträchtigung“ der demokratischen Ordnung ist ausreichend, auf deren „Beseitigung“ kommt es nicht an – wer auch immer diese Beeinträchtigung definiert. Reichen dann im Zweifel etwa die bekannten Vorwürfe aus, die kritische Haltung der AfD zum Islam ziele auf eine Abschaffung der Religionsfreiheit?
Man erkennt schnell, dass eine solche Regelung sehr dehnbar ist. Und: Man merkt die Absicht, wenn man nicht mit Blindheit geschlagen ist. Es geht vorrangig um die finanzielle Aushöhlung unserer Partei. Nicht zum ersten Mal übrigens, seit dem Erstarken der AfD wurde die Parteienfinanzierung ja schon einmal zu unserem Nachteil verändert. Juristen sprachen von einer „Lex AfD“ und dieser Begriff ist auch hier passend.
Offensichtlich hat das etablierte Parteienkartell wenig Skrupel, unsere Verfassung zu pervertieren, um seine eigene Machtposition zu sichern. Das sind, mit Verlaub, Stasi-Methoden.
Holen wir uns am 24. September nicht nur unser Land, holen wir auch endlich den Rechtsstaat zurück! Höchste Zeit für die #AfD.
http://www.bundesrat.de/…/drucksa…/2017/0001-0100/95-17.pdf

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